Rechtsanwalt Ferfer vertritt Sie während des dreijährigen Insolvenzverfahrens,
bis Sie Ihr Ziel, die Erteilung der Restschuldbefreiung, erfolgreich erreicht haben!
Seit 20 Jahren ist Rechtsanwalt Ferfer (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) in der Schuldnerberatung tätig und hat mehrere tausend Insolvenzverfahren als Schuldnervertreter begleitet. Hier sind 3 Vorteile, von denen meine Mandanten profitieren:
📈 keine monatelangen Wartezeiten wie bei kostenfreien Schuldnerberatungsstellen
Kostenfreie Schuldnerberatungsstellen sind häufig überlaufen und haben monatelange Wartezeiten.
📖 Einzelunternehmer können trotz Insolvenz weiterarbeiten und müssen Ihre Selbständigkeit nicht aufgeben
Viele Inhaber von Einzelunternehmen wissen nicht, dass die Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit bietet, ohne den Druck der Altschulden weiterzuarbeiten und so das Unternehmen fortzuführen. In zahlreichen Fällen konnte ich die Genehmigung des Verwalters erreichen, dass die Einzelunternehmen weiterarbeiten können (Freigabe gemäß § 35 InsO).
💻 anwaltliche Betreuung währen des dreijährigen Insolvenzverfahrens
Rechtsanwalt Ferfer bleibt für die vollen drei Jahre ihr Ansprechpartner für insolvenzrechtliche Fragestellungen
Über Rechtsanwalt Ferfer
Seit 20 Jahren ist Rechtsanwalt Ferfer (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) in der Schuldnerberatung tätig und hat mehrere tausend Insolvenzverfahren als Schuldner- und Gläubigervertreter begleitet. Profitieren Sie von diesem enormen Erfahrungsschatz und nutzen Sie diesen, um sich von Ihren Schulden endgültig zu befreien.
Viele Inhaber von Einzelunternehmen wissen nicht, dass die Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit bietet, ohne den Druck der Altschulden weiterzuarbeiten und so das Unternehmen fortzuführen. Hierbei werden die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Schulden erlassen bzw. nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Ab Insolvenzeröffnung kann der Einzelunternehmer weiter sein Unternehmen als Einkommensquelle nutzen. Er kann z.B. Verträge abschließen, Personal einstellen oder seine Kunden betreuen, ohne mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache halten zu müssen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter das Einzelunternehmen des Schuldners aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Praktisch als Gegenleistung für diese Freigabe wird vom Einzelunternehmen dann ein monatlicher Betrag an den Insolvenzverwalter gezahlt. In zahlreichen Verfahren ist es mir gelungen, dass der jeweilige Insolvenzverwalter das Einzelunternehmen freigibt und dieses damit als Einnahmequelle erhalten werden kann.

Rechtsanwalt Ferfer
Wie sieht der Bewerbungs-Prozess aus?
Sie bewerben sich auf das kostenfreie Erstgespräch
Sie hinterlassen in unserem kurzen Fragebogen Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie erreichen können.
Ein Team-Mitglied wird Sie anrufen und interviewen
Mein Angebot richtet sich an Mandanten, denen die Betreuung bei den kostenfreien Schuldnerberatungsstellen nicht ausreicht und die stattdessen während der gesamten dreijährigen Dauer des Insolvenzverfahrens professionell durch den eigenen Fachanwalt vertreten werden wollen.
Wir koordinieren gemeinsam die Terminvergabe

Das Team
Rechtsanwalt Ferfer
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht










Frau Oude Hengel
Sekretariat





Frau Bolz
Sekretariat





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