Seit 20 Jahren ist Rechtsanwalt Ferfer (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) in der Schuldnerberatung tätig und hat mehrere tausend Insolvenzverfahren als Schuldner- und Gläubigervertreter begleitet. Profitieren Sie von diesem enormen Erfahrungsschatz und nutzen Sie diesen, um sich von Ihren Schulden endgültig zu befreien.
Viele Inhaber von Einzelunternehmen wissen nicht, dass die Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit bietet, ohne den Druck der Altschulden weiterzuarbeiten und so das Unternehmen fortzuführen. Hierbei werden die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Schulden erlassen bzw. nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Ab Insolvenzeröffnung kann der Einzelunternehmer weiter sein Unternehmen als Einkommensquelle nutzen. Er kann z.B. Verträge abschließen, Personal einstellen oder seine Kunden betreuen, ohne mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache halten zu müssen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Insolvenzverwalter das Einzelunternehmen des Schuldners aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Praktisch als Gegenleistung für diese Freigabe wird vom Einzelunternehmen dann ein monatlicher Betrag an den Insolvenzverwalter gezahlt. In zahlreichen Verfahren ist es mir gelungen, dass der jeweilige Insolvenzverwalter das Einzelunternehmen freigibt und dieses damit als Einnahmequelle erhalten werden kann.